Wir legen großen Wert auf eine gesunde Ernährung. Für alle Kinder steht neben Getränken wie Wasser, Tee und Milch vormittags Obst zur Verfügung. Das Frühstück sowie das Mittagessen wird frisch zubereitet und nachmittags finden sich alle Kinder zu einem gemeinsamen Imbiss ein.
Sie als Eltern erhalten mit dem Betreuungsvertrag Belehrungen gem. §34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) und Vorschriften zum Umgang mit Lebensmitteln, welche bei Festen in der Einrichtung zubereitet bzw. gespendet werden und bestätigen deren Erhalt mit Ihrer Unterschrift.
Wir als Einrichtung informieren Sie beim Auftreten ansteckender Krankheiten in unserer Einrichtung und nehmen gegebenenfalls zum Gesundheitsamt Kontakt auf.
Wir integrieren im Kindergarten verschiedene Formen zur Gesundheitserziehung in die tägliche Arbeit:
- Die Kinder üben grundlegende Fertigkeiten in der Hygiene und Körperpflege (z.B. Hände waschen, Toilettengang, Zähne putzen, Nase putzen) und in Arbeiten des täglichen Lebens (z. B. Tische abwischen, Spülmaschine einräumen). Sie erhalten Kenntnisse über das angemessene Verhalten und über mögliche Gefahren im Kindergarten, im Außenbereich, in der Natur und im Straßenverkehr und üben die nötigen Verhaltensweisen ein.
Mitarbeiter:
- Unsere Mitarbeiter sind allen gesetzlichen Bestimmungen entsprechend geschult und belehrt.
Gabe von Medikamenten:
- In unserer Einrichtung ist es den Mitarbeitern nicht gestattet, Kindern Medikamente zu verabreichen, welche bei einer vorübergehenden Erkrankung verabreicht werden müssen (z.B. Hustensaft, Antibiotika etc.).
Chronische Erkrankungen:
• Leidet ein Kind an einer chronischen Krankheit oder Allergie, so sind die Eltern dazu verpflichtet, die Einrichtung darüber in Kenntnis zu setzen. Bei Erkrankungen, bei denen es zu lebensbedrohlichen Zustandsbildern kommen kann (Epilepsie, Allergie auf Insektenstiche, Fieberkrämpfe etc.), ist die Vorgehensweise detailliert in Absprache zwischen Eltern, Arzt und Kindergarten festzulegen